Wir fordern:         "Fairness für Almbauern"

 

 

 

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Almfutterflächenshow geht munter weiter 

01.05.2017

Krone Salzburg vom 4.4.2017
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Späte Einsicht und Systemfehler kosten dem Bauer tausende Euro

01.05.2017

Krone Salzburg Artikel vom 14.4.2017
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AMA Gütesiegelprodukte zu Schleuderpreisen ?                         31. Juli 2016
AMA Gütesiegel
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für die Einen die Steuertricks - für die Anderen die Registrierkassenpflicht                                                                                                                  30.Juli 2016
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Österreich abgesandelt - Bringt die Bürokratie den Stillstand ? ?   8.5.2016
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Der Hügel im Sinne von Umweltschutz

Wenn Umweltschutz und Behördenentscheidungen nicht nachvollziehbar sind .

Die Show der Behörde ?  ?  ?                                                                                                          02.08.2015

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Wenn Bauern ihre Interessen selbst vertreten.

Höchstgerichtliche Feststellungen  (VfGH) unterstellen den Behörden verfehlte Rechtsansicht   und Willkür bei Almweidemeldung. Obmann hat keinerlei behördliche Funktion gegenüber den Personen, die zum Auftrieb berechtigt sind                                       14.06.2015

klicken Sie hier

 

 

Dürfen Auftreiber sanktioniert werden, weil der Obmann die Almweidemeldung zu spät (später als 14 Tage)  an die Rinderdatenbank gemeldet hat  ?  ?

Sind die Almweidemeldungen bewußte Irreführung, weil angeführt ist, daß die Unterschrift des Herkunftsbetriebes  nicht zwingend erforderlich ist ?  ? 

 

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Einheitliche Betriebsprämie - AZ      Rückforderung der Jahre 2011 bis 2005 31.12.2014

Nachberechnungstermine 28.08.  -   18.11.   -  18.12.2014  ,

Anwendung des § 8 i Marktordnungsgesetz 2007 -  was besagt § 8 i MOG 2007 - klicken sie hier 

Wieviel Geld steht den Bauern tatsächlich zu  ? klicken Sie hier

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Staatshaftung  -   haftet der Staat für den finanziellen Schaden durch " nichtgenutzte und verfallene" Zahlungsansprüche  ?  ?

 

Österreich hat seit  2005 kein zuverlässigen Flächenerfassungssystem auf  Almen . siehe Rechnungshofbericht

Bei Vorortkontrollen werden Flächen geschätzt  und nicht gemessen .  Entspricht diese Flächenfeststellung dem Gemeinschaftsrecht ? ?   

 

Haben Höchstgerichte in ihren bisherigen Entscheidungen wegen Flächenabweichungen auf Almen  gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen ?  ? .

Originaltext aus Rechnungshofbericht :Bund 2014/12 Seite 281:

 

- Bei nicht eindeutig erkennbaren Fällen (z.B. Waldränder und Almflächen)
sollte weder eine Richtigstellung noch eine Sanktionierung
stattfinden, weil gemäß AMA-Vorgaben dabei eine subjektive Einschätzung
mit einer anderen subjektiven Einschätzung verglichen
würde. Die Bestimmungen der AMA sahen diesfalls als mögliche
Maßnahmen u.a. Vor-Ort-Kontrollen oder Hinweise an die Bezirksbauernkammern
zur sorgfältigeren Bearbeitung vor.

Hier einige rechtliche Hinweise :  

 

Staatshaftung Francovich  -  klicken Sie hier

 

Die gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung am Beispiel Österreichs - klicken Sie hier 

 

Staatshaftung bei Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht .- klicken sie hier  31.12.2014

 

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Rechnungshofbericht   Bund2014/12:                             28.09.2014

Finanzielle  Berichtigung im Agrarbereich


klicken sie hier zum aktuellen Bericht

 

 

Fragwürdig ist die Situation der  Landwirtschaftskammer, die nicht mehr als Interessensvertretung der Bauern aktiv ist.  Die    allgemeinen Treuepflichten gegenüber dem BMLFUW aus den Werksverträgen stehen einer aktiven Vertretung von bäuerlichen Interessen entgegen.

 

Bereits aus den im Jahr 2001 festgestellten signifikanten Überdeklarationen
von Almfutterflächen in Salzburg hätten zeitgerecht
Schlussfolgerungen gezogen und hinreichende Kontrollmaßnahmen
gesetzt werden müssen, um festzustellen, ob auch in anderen Bundesländern
für das Jahr 2000 vergleichbar überhöhte Almfutterflächen
beantragt worden waren. (TZ 7)

 

Ausführungen im Rechnungshofbericht :

21.1 (1) Die Landwirtschaftskammern waren — parallel zu den im übertragenen
Wirkungsbereich übernommenen Zahlstellen(teil)aufgaben —
im eigenen Wirkungsbereich für die Wahrnehmung der beruflichen
Interessenvertretung einschließlich Beratungs- und Servicetätigkeiten
zuständig. Dadurch ergab sich für die Landwirtschaftskammern auf
institutioneller Ebene das Risiko eines Interessenkonflikts, das sich im
Spannungsfeld einer förderungsoptimierenden Beratung im Interesse
ihrer Mitglieder und einer rein amtlichen Behördenfunktion im Rahmen
der verpflichtenden Flächendigitalisierung36 bewegte.
Das Konfliktpotenzial zeigte sich beispielsweise dadurch, dass die Landwirtschaftskammern
als Berufsvertretung ihre Mitglieder beim Ergreifen
von Rechtsmitteln gegen Bescheide und Mitteilungen der AMA in fachlicher
Hinsicht durch Beratung unterstützten und dafür auch Standardtexte
bereitstellten. Die Landwirtschaftskammern konnten im Rahmen
ihres gesetzlichen Auftrags zur Interessenvertretung ihrer Mitglieder
auch Musterprozesse führen bzw. (vor)finanzieren. Damit unterstützten
die Landwirtschaftskammern, wiewohl selbst Werkvertragspartner
des BMLFUW und als solche mit Zahlstellen(teil)funktion tätig, ihre
Mitglieder bei Verfahren, die sich gegen die AMA bzw. das BMLFUW
— sowie gegebenenfalls in der Substanz gegen die eigene Aufgabenwahrnehmung
als Zahlstelle — richteten. Nicht zuletzt standen diese
Verhaltensweisen der Landwirtschaftskammern als Interessenvertretung
den allgemeinen Treuepflichten gegenüber dem BMLFUW, die
sich aus dem Werkvertragsverhältnis ergaben, entgegen
.
21.2 Der RH hielt kritisch fest, dass die Tätigkeit der Landwirtschaftskammern
im Rahmen der INVEKOS-Werkvertragsbeauftragung durch das
BMLFUW auf der einen Seite und im Rahmen der Ausübung ihrer
gesetzlichen Rolle als Berufsvertretung ihrer Mitglieder auf der anderen
Seite zu erheblichen Interessenkonflikten auf institutioneller Ebene
führte.
36 Die Bezirksbauernkammern waren gemäß AMA-Arbeitsanweisung zur Erfassung des
Mehrfachantrags 2009 mit der „amtlichen Feststellung“ der beihilfefähigen Fläche
beauftragt. Im Falle von Differenzen zwischen dem Wunsch des Antragstellers und
der behördlichen Beauftragung war grundsätzlich die AMA-Arbeitsanweisung einzuhalten;
allfällig nicht klärbare Differenzen waren feldstücks- und antragstellerbezogen
zu dokumentieren.

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DLZ Magazin - Der historische Abriss des Almflächen- Betriebsprämienchaos  seit 2003

klicken sie hier                                                                                                                                                                               27.09.2014


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Rückforderungen sind nicht zulässig - die Almbauern haben sich immer an die Vorgaben der Behörden gehalten . 13.07.2014

 

Warum sollen die Bauern zur Verantwortung gezogen werden wenn Behörden jählich die Sichtweise ändert was als Almfutterfläche anerkannt wird.

 

Hat die Behörde geirrt indem sie den NLN - Faktor erst 2010 eingeführt hat  ?

Hat die Behörde geirrt indem sie Flächen in die Berechnung aufgenommen hat die  nur geschätzt werden ? 

Die Behörde kann keine Beweise erbringen wie Flächenausmaße bei Vorortkontrollen ermittelt wurden ? ?  Schätzungen sind laut EU Recht nicht zulässig ! 

Was sind Almfutterflächen  ? ? Gibt es konkrete Vorgaben der Behörden was Almfutterflächen sind  ? ?  Können die Almbauern für  ungenaue und nicht korrekte Vorgaben der Behörden was Almfutterflächen sind zur Verantwortung gezogen werden  ?  ? 

 

Das Eu Recht schützt die Bauern vor solchen Fehlern der Behörden . ( Vertauensschutz ) . Warum setzten Österreicheische Behörden  diese EU Recht , welches die Bauern schützt, nicht um  ? ?  

 

Es liegt eindeutiger Behördenirrtum vor.  Deutsche Rechtsprechung lassen keine Rückforderung zu . mehr Info hier klicken .

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Almfutterflächensituation - so sieht dies der Petutschnig Hons   Schätzen anstatt messen . 08.06.2014
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Können tausende Almbauern fehlerhafte Angaben machen  oder hat die Behörde geirrt  ?  ? 

Über Jahre haben sich die Bauern an die Vorgaben der Behörde gehalten - können sich die Bauern an die Vorgaben der Behörde verlassen ?  ?

  Hat die Behörde EU Vorgaben  falsch umgesetzt  ?  ? 

 Nach Eu Vorgaben ist die Behörde verpflichtet die Vorgaben des EU Rechtes umzusetzen ! ! 

  Wer ist für die Einrichtung des Messystems verantwortlich  ?  ?

Warum hat die Behörde nach dem verlorenenen EuGH Verfahren ( T-368/05)  nicht reagiert  ?  ?

Warum ignoriert  die Behörde europäische Rechtssprechungen z. B.  SFEI  C 39/94  , OVG Rheinland-Pfalz 8 A 11153/07 

 

Behördenirrtum :
 
VERORDNUNG (EG) Nr. 1122/2009 DER KOMMISSION
vom 30. November 2009
 
Artikel 80
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
 
3)
Die Verpflichtung zur Rückzahlung gemäß Absatz 1 giltnicht, wenn die Zahlung auf einen Irrtum der zuständigenBehörde oder einer anderen Behörde zurückzuführen ist, der vomBetriebsinhaber billigerweise nicht erkannt werden konnte.

 

Bericht ORF Tirol                                                                                                                                                           01.03.2014

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Die Tatsachen zur Almfutterflächenproblematik
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Müssen die Bauern oder die Verwaltung den Schaden zahlen?

Quelle ORF

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Euros

Keine tragbare Lösung

 

Da die Politik und die Kammervertretung zu keiner annehmbaren Lösung der Almfutterflächenproblematik bereit ist, ist in Zukunft ein noch  stärkeres und geschlosseneres Auftreten der finanziell geschädigten Almbauern notwendig.  Wenn erst jetzt im Jahr 2013 versucht wird  die korrekten Almfutterflächen festzustellen, (laut EU Vorgabe wäre dies bereits 2005 -wegen Aufteilung des produktionsbezogenen Referenzbetrages von 2000 bis 2002  - notwendig gewesen)  so besteht die berechtigte Forderung das auch der Referenzbetrag der Jahre 2000 bis 2002 auf die vielleicht jetzt korrekt festgestellten Hektar aufgeteilt wird . 

 

zum Bericht Almbauern drohen mit Blockade -  klicken sie hier

 

zum Bericht Vorsprache im Parlament - klicken sie hier

 

 


Um in Zukunft einen schnellernen Informationsfluß zu ermöglichen und gemeinsame Vorgangsweisen schneller koordinieren zu können, wird die Möglichkeit geboten das sich alle durch dieses mangelhafte System finanziell Geschädigten hier melden .

 

Kontakt - bitte hier klicken!

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www.almfutterflaechen.at
BILD1

BILD9 (1)

Nach welchen Rechtsgrundlagen wurden Prämienrechte auf solche Flächen aufgeteilen?

 

Für weitere Infos klicken Sie hier


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Hier erfahren Sie ab jetzt laufend die

 TATSACHEN

über die Prämienrückzahlung wegen Flächenabweichungen bei Almfutterflächen

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Kein zuverlässiges Flächenerfassungssystem auf Almen seit 2001  in Österreich

 Auf die Beanstandung des Flächererfassungs- u. Kontrollsystems auf Almen durch die  EU im Jahr 2001 reagiert Österreich  bis zum Jahr 2009 nicht

 

Österreich verliert die Klage T-368/05 gegen die EU Kommission 

 

Die Bauern müssen zahlen??

Gesunde Betriebe werden mit Rückzahlungsforderungen von bis zu 100.000,-- Euro in den Ruin getrieben.

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100.000,00 Euro Rückforderung-

für das Landwirtschaftsministerium kein großer Fehler

Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen großen Fehler wenn Betriebe wegen eines beanstandeten und fehlerhaften Systems mit Rückforderungen bis zu 100.000,00 Euro in den Ruin getrieben werden. (Quelle: Bericht ORF Konkret)                                                   

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