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Warum wurden Prämien auf solche Flächen aufgeteilt?

Mit der Entscheidung 2005/55 der Kommission wurde Österreich für die Jahre 2001- - 2002 mit Euro  1,580.430,-- von der Finanzierung ausgeschlossen.    Mehr Info hier.


GRUND: Übererklärung bei alpinen Futterflächen


2005 reichte Österreich beim Europäischen Gerichtshof  die Klage T 368/05 ein und wollte eine korrekte Flächenermittlung auf Almen nachweisen.


Die Klage wurde abgewiesen da Österreich nicht nachweisen konnte, dass ein funktionierendes Flächenerfassungssystem auf Almen angewandt wurde.

 

 

2012 zieht Österreich noch immer Flächen die nicht genau identifizierbar und korrekt messbar sind ( Almfutterflächen) in die Berechnung der Einheitlichen Betriebsprämie mit ein.

 

 

Siehe aktuelles Beispiel im Diskussionsforum LANDWIRT.COM    mehr Info hier

 

Bereits 2005 wäre es nur zulässig gewesen die Betriebsprämie auf korrekt messbare Flächen aufzuteilen .   siehe EU Verordnung 1782/2003  Art.43 (3), 44(2),  796/2004  Art. 6 (1) und Art 30 (1)  (2)

 

 

Da - wie die aktuellen Problemfälle zeigen  -  die Betriebsprämie auf  diese Almflächen (da sie nicht korrekt meßbar sind) 796/2004 Art. 30 (1) (2) nie hätte aufgeteilt werden dürfen  besteht die berechtigte Forderung  einer rückwirkenden, korrekten  Neuberechnung der Zahlungsansprüche unter Berücksichtigung von klar identifizierbaren  und messbarer Flächen.

 

 

Warum handelt und reagiert  die Landwirtschaftskammer  auf diesen Mießstand nicht  und sieht weiter zu wie Betriebe  mit Rückforderungen von  über 100.000,--  Euro  in den Ruin getrieben werden  ?   ?  ?